Datenbank zur Schulblatt-Kolumne

Schulreisen bergen Risiken

Diese Regeln müssen Lehrpersonen bei der Vorbereitung unbedingt beachten

«Schulreise endet für 12-Jährigen tödlich» war in einer Lokalzeitung kurz vor den Sommerferien zu lesen. Ein Schüler der Bezirksschule Frick stürzte auf einer Schulreise einen Geröllhang hinunter und verletzte sich so schwer, dass er am nächsten Tag seinen Verletzungen erlag. Der tragische Unfall ereignete sich während der Mittagspause, als sich der Junge von der Gruppe entfernte und unbeaufsichtigt war. Gegen die zuständigen Lehrpersonen wurde ein Verfahren wegen fahrlässiger Tötung eröffnet.

Lehrpersonen haben gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern eine gesetzliche Obhutspflicht. Sie sind insbesondere verpflichtet, für die körperliche und psychische Unversehrtheit der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen Sorge zu tragen. Ereignet sich auf einer Schulreise ein Unfall, so stellt sich neben der Frage der zivilrechtlichen Haftung diejenige nach der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Lehrperson. Mass- gebend ist dabei, ob der verantwortlichen Lehrperson bei der Organisation und Durchführung der Schulreise sorgfaltswidriges Verhalten vorgeworfen werden kann, das für den Eintritt des Unfalls relevant war.

Die Rechtsprechung hat im Zusammenhang mit den Sorgfaltspflichten von Lehrpersonen wiederholt festgehalten, dass es jeweils auf die konkreten Umstände im Einzelfall (zum Beispiel Alter und Reife der Kinder, Schwierigkeit und Gefahrenpotential der Route) ankommt. Eine Lehrperson kann nicht für jede Gefahr, die das Alltagesleben mit sich bringt, verantwortlich gemacht werden. Eine Lehrperson muss jedoch grundsätzlich für Gefahrenquellen sensibilisiert sein. So hat sie vor Antritt einer Schulreise sorgfältig zu prüfen, ob die Routen- und Witterungsverhältnisse sich für die Schülerinnen und Schüler eignen, ihren Fähigkeiten entsprechen und sie die geeignete Ausrüstung tragen, wie zum Beispiel festes Schuhwerk.

Jeder Ausflug muss sorgfältig geplant und das Ausflugsgebiet rekognosziert werden, um allfällige Gefahren zu erkennen.

Weiter sind die Schülerinnen und Schüler zu einem disziplinierten, der Umgebung angepassten Verhalten zu ermahnen. Verhaltensregeln (wie zum Beispiel die bezeichneten Wege oder den Rastplatz nicht zu verlassen) sind bekannt zu geben und durchzusetzen. Wichtig ist auch eine den Anforderungen der Veranstaltung angepasste Auswahl von Begleitpersonen. Schliesslich hat die Lehrperson die Schülerinnen und Schüler zu überwachen, wobei auf auffällige Kinder ein besonderes Augenmerk zu richten ist. Eine permanente Überwachung sämtlicher Schülerinnen und Schüler in dem Sinne, dass die Lehrperson ständig zur richtigen Zeit am richtigen Ort sein müsste, um die ganze Klasse vor allen erdenklichen Gefahren zu sichern, wird allerdings wohl auch in Fällen wie dem eingangs geschilderten nicht verlangt werden.

Bei schwierigen Gelände- und Wetterverhältnissen hat die Lehrperson auch die Pflicht, weitere Sicherheitsvorkehrungen zu treffen (zum Beispiel Sicherung mit einem Seil). Anhaltspunkte zu den Sorgfaltspflichten von Lehrpersonen auf Schulreisen bietet das Merkblatt des Dachverbandes Schweizer Lehrerinnen und Lehrer zur Verantwortlichkeit und Haftpflicht der Lehrpersonen. Ebenso sind auch die vom Bundesamt für Unfallverhütung veröffentlichten Checklisten zum Umgang mit Gefahren und Risiken für bestimmte Schulfächer und Veranstaltungen wie Schulreisen zu empfehlen.

Wenn die Lehrpersonen diese Sorgfaltspflichten bzw. Verhaltensregeln beachten, ist das Risiko einer strafrechtlichen Verurteilung äusserst gering. Das gilt auch für den eingangs erwähnten Fall. Für allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsforderungen der Eltern haftet das Gemeinwesen anstelle der Lehrperson, es sei denn, diese hat den Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig herbeigeführt.

Cécile Crevoisier, Juristische Volontärin Abteilung Recht

Links zu den Merkblättern:

www.lch.ch > Verlag LCH > LCH Download > Verantwortlichkeit und Haftpflicht von Lehrpersonen; www.bfu.ch > Prävention in Schulen > Unterrichtshilfen

«Safety Tool» > Wanderungen – Schulreisen – Exkursionen

Klasse/Stufe: PrimarstufeSekundarstufe ISekundarstufe II
Themen: Aufsicht und HaftungKindesschutzSchulausflüge
Erscheinungsjahr: 2013

Weitere Informationen: www.edubs.ch

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